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AGB Firma Killinger Maschinen GmbH

für Kaufleute, gewerbliche Anbieter nach BGB/HGB

I Allgemeines
Wir liefern aufgrund der nachstehenden Bedingungen, andere Geschäftsbedingungen gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Der Käufer erkennt sie durch Kaufabschluss, sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung an, sofern diese von ihm angefordert wurde.

II Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend.
Als Vertragsabschluss gilt die schriftliche Bestellung. Sofern wir dieser nicht innerhalb von einer Frist von 10 Tagen widersprechen, gilt die Bestellung als angenommen.

Einwände gegen unsere Auftragsbestätigungen müssen sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellungsdatum in schriftlicher Form bei uns eingehen.

III Preise
Alle Preise in ?, ab Werk, zuzüglich gesetzlicher MwSt., ausschließlich Verpackung und Versandkosten.
Es gelten jeweils die aktuellen Preislisten. Preisänderungen behalten wir uns auch innerhalb eines Jahres vor.

 

IV Lieferbedingungen/Versand
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Lager Eichenau. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, mit der Absendung der Ware an den Besteller über.

Der Versand erfolgt soweit vom Gewicht und Volumen her möglich per Paketdienst. Die Versandkosten richten sich nach dem jeweiligen Gewicht der Sendung und sind abhängig von den Tarifen des Paketdienstes zum Zeitpunkt der Sendung.
Verpackungskosten werden nach dem Selbstkostenpreis berechnet.

Lieferungen von Waren oder Maschinen über 30 kg erfolgen per Spedition ab Werk, ein Frachtangebot wird auf Wunsch erstellt; Selbstabholung ist möglich.

Die Spedition ist für den Transport verpflichtet, nicht jedoch für das Abladen und Verbringen der Ware an den Bestimmungsplatz. Für das Entladen von Maschinen sowie für das Verbringen in die Räumlichkeiten ist der Empfänger verantwortlich.

 

V Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung bei uns, wenn wir dieser nicht ausdrücklich widersprechen oder mit dem Auftraggeber eine andere Vereinbarung treffen.

Lieferzeitpunkt erfolgt so schnell wie möglich, die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.
Höhere Gewalt, auch in der Person unserer Vorlieferanten befreien uns von der Lieferung ohne Schadensersatz.
Bei Sonderanfertigungen legen wir uns auf einen konkreten Liefertermin nicht fest.

Unbefriedigende Auskünfte über Käufer berechtigen uns, Abschlüsse und Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu stornieren.

Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder Anzahlungen sowie sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen für den Lieferer angemessen.

 

VI Zahlung
Es gelten unsere Zahlungsbedingungen: 10 Tage mit 2% Skonto ? Zahlungsziel 30 Tage netto sofern nicht anders schriftlich ausdrücklich vereinbart. Skontoabzug wird nur im Rahmen der Skontofrist gewährt.

Bei Erstbestellungen oder uns nicht bekannten Bestellern behalten wir uns grundsätzlich die Lieferung per Nachnahme oder per Vorkasse vor.
Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware abzüglich der dabei anfallenden Kosten zurückzunehmen. Nachträglich erhaltene, ungünstige Auskünfte sowie Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers, berechtigen uns zur Auflösung von Kaufverträgen und/oder zur sofortigen Einziehung auch von nicht fälligen Forderungen.

 

VII Sachmängel
Der Lieferer haftet für Schäden - sofern er aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen dazu verpflichtet ist - aus Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit, oder für sonstige Schäden nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung seiner leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftungsfrist für die Produkte des Lieferers beträgt im Verkehr mit Unternehmen/Kaufleuten 12 Monate ab Gefahrübergang an den Besteller, abweichend davon beträgt die Haftungsfrist innerhalb der EU für ausschließlich private Nutzung 24 Monate, für Elektroteile 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Vertragsproduktes.

Die Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus:
- dass dem Lieferer der offensichtliche Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt wird

- dass die gelieferten Produkte, Zubehör, Maschinen unter genauer Beachtung der Aufstell- und Bedienungsanweisung verwendet wurden.

Bei Veränderung an der gelieferten Ware, Maschinen sowie deren Fertigungs- und Zukaufteilen insbesondere bei unsachgemäßen Änderungen oder Bearbeitungen erlischt die Gewährleistungsverpflichtung, wenn der auftretende Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit den vorgenommenen Veränderungen steht.

Für Schäden infolge von gebrauchsbedingter Abnutzung, natürlichem Verschleiß bei Verschleißteilen, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, gewaltsamer Beschädigung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen (z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß/Schlag) übernimmt der Lieferer keinerlei Haftung.

Dem Lieferer steht eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung zu. Der Lieferer ist berechtigt, den Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen, bemängelte Teile zurückzufordern. Der Kunde ist nicht berechtigt Teile zu entsorgen oder die Beseitigung eines Mangels von Dritten ohne Einwilligung des Lieferers auf dessen Kosten vornehmen zu lassen.

Gebrauchte Maschinen, werden sorgfältig geprüft, eine Haftung für Sachmängel ist jedoch ausgeschlossen.

Die für Kaufleute geltende strenge Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß HGB§377 finden im kaufmännischen Geschäftsverkehr Anwendung.

 

VIII Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung. Jede Haftung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht bestimmungsgemäß zum Einsatz gekommen ist.

 

IX Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Forderungen, Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen aus dem Liefervertrag vor.

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller auf das Eigentum des Lieferers hinzuweisen und den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur vollumfänglichen Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet.
In der Rücknahme oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag zugrunde.

 

X Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Mit einer Bestellung des Käufers werden die AGB der Firma Killinger anerkannt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB - aus welchem Grund auch immer - nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Fürstenfeldbruck.

 

Killinger Maschinen GmbH
D-82223 Eichenau

 

 

 

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